Erbrecht - Rechtsanwalt Alexander Bergfeld - Erbrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Gerne bin ich bereit, Sie in der schwierigen Materie des Erbrechts zu unterstützen und Ihnen den notwendigen Rat sowohl bei der Vorsorge (Testamentsgestaltung, Erbvertrag, Patientenverfügung) als auch nach dem Erbfall (Erbrechte, Erbengemeinschaft, Ausschlagung, Pflichtteilsrecht und Erbschaftsteuer) zu erteilen.

 

Es zeugt weder von Unkenntnis noch Schwäche, wenn sich Erben in der schwierigen Situation des Verlustes eines nahen Angehörigen und geliebten Menschen überfordert fühlen. Eine entsprechende Vorsorge bei der Gestaltung eines Testaments erleichtert die Situation für die Beteiligten. Zu achten ist allerdings darauf, dass die von Ihnen zu treffenden letztwilligen Verfügungen im Rahmen eines Testaments formgültig sind und dass der Inhalt des Testaments rechtssicher formuliert wird. Selbst formulierte Testamente sind inhaltlich häufig rechtlich zweifelhaft. Dies zieht die Gefahr von Erbstreitigkeiten und Prozessen nach sich. Zu beachten ist auch, dass Formulierungen aus dem Internet meist nicht den sich im konkreten Fall stellenden Problemen gerecht werden und dass sich solche Formulierungsvorschläge häufig rechtlich nachteilig auswirken.

 

Die kompetente Beratung bei der Erstellung eines Testaments, eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments oder der Formulierung eines Erbvertrages hilft, Ihre Nachlassangelegenheiten bestmöglich zu regeln. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie beabsichtigen, im Zuge eine von Ihnen angeordneten Testamentsvollstreckung sicher zu stellen, dass Ihre letztwilligen Vorstellungen nach Ihrem Tode auch zur Ausführung kommen.

 

Exemplarisch sollten Sie sich die Frage stellen,  wie die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Ehepartners oder Lebensgefährten nach Ihrem Tod abgesichert werden kann, wie eine Erbauseinandersetzung stattfinden soll und wer sich im Falle, dass beiden Partnern etwas zustößt, um die minderjährigen Kinder kümmern soll? Soll in diesem Fall einem etwaig geschiedenen Ehepartner die alleinige Vermögenssorge für den von Ihnen hinterlassenen Erbteil zufallen?

 

Was geschieht, wenn Sie ein Unternehmen führen und dieses als Einheit erhalten bleiben soll? Hier gilt es, Regelungen – auch in Gesellschaftsverträgen – zu treffen, die den Fortbestand des Unternehmens bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung der Angehörigen gewährleiste und bei denen der Anfall von Erbschafts- und Einkommenssteuern bestmöglich vermieden wird. Zu denken ist in solchen fällen auch an eine lebzeitige Gestaltung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

 

Nicht verheiratete Paare und kinderlose Paare sollten sich Gedanken darüber machen, wer im Falle einer testamentarisch nicht geregelten Erbfolge gesetzlicher Erbe wird und ob dies gewollt ist?

Welche erbrechtlichen Folgen ergeben sich aus dem Bestehen von Pflichtteilsrechten? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gilt es hinsichtlich der Nutzung von Immobilien, der Einräumung von Vermächtnissen oder bei gewünschten Vor- und Nacherbschaften zu erwägen?

 

In jedem Fall der testamentarischen Gestaltung gilt es daher, eine Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Faktoren zu berücksichtigen, weshalb es sich empfiehlt, einen professionellen Rat zu Gestaltung des letzten Willens einzuholen.

 

Nicht zu vergessen ist schließlich, dass die getroffenen Regelungen regelmäßig der Überprüfung bedürfen, da sich sowohl die persönlichen Lebensumstände ändern können, als auch gesetzliche und steuerrechtliche Änderungen Korrekturen des Testaments erfordern können. Der Schaden, der durch unrichtige Regelungen in einem Testament entstehen kann, ist vielfach höher, als der Aufwand der durch eine kompetente Beratung bei der Erstellung eines Testaments und die regelmäßige Überprüfung entsteht.

 

Schließich sollte das Risiko nicht unterschätzt werden, dass ein selbst formuliertes Testament nicht entdeckt oder mutwillig vernichtet wird. Es bedarf daher auch der fachmännischen Hinterlegung eines Testaments.

 

Nach dem Erbfall gilt es häufig, innerhalb weniger Tage Sofortmaßnahmen zu treffen (Verständigung der Behörden, von Vertragspartnern und Dritte und Organisation der Bestattung). Ebenso wichtig ist es, den Nachlass in seinem Bestand zu erfassen und in seiner Substanz zu sichern und die Frage zu klären, wer Erbe geworden ist. Ist es erforderlich, den Erbanfall auszuschlagen? Wie verhält es sich mit dem Bestehen von Pflichtteilsrechten? Wie ist ein Testament auszulegen und ist ein Testament möglicherweise anzufechten? Auch diese Fragen bedürfen einer professionellen Prüfung, die ich gerne für Sie übernehme.

Rechtsanwalt
Alexander Bergfeld

Ihr Experte für Erbrecht

 

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