Testament - Rechtsanwalt Alexander Bergfeld - Erbrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Wenn es keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) gibt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist für alle Fälle geregelt, wer Erbe wird. Die gesetzliche Erbfolge entspricht jedoch meist nicht dem Willen des Erblassers.

So führt sie oft dazu, dass es mehrere Erben zu Anteilen gibt, die dann eine Erbengemeinschaft bilden. Das ist oft problematisch, da ein einer Erbengemeinschaft alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam und einstimmig getroffen werden müssen. Da ist Streit oft vorprogrammiert.

 

Ein häufiger Irrtum bei Ehegatten ohne Kinder ist der Glaube, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird, wenn kein Testament vorliegt. Das ist jedoch falsch, vielmehr werden Schwiegereltern oder Geschwister dann in vielen Fällen Miterben.

 

Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, unterstütze ich Sie beim gesamten Prozess. Das beginnt bei der Frage nach Ihren Vorstellungen. Dann folgt eine Beratung über die gesetzliche Erbfolge in Ihrem konkreten Fall und die bestehenden Pflichtteilsansprüche von nahen Angehörigen. Danach sprechen wir über die Instrumente im deutschen Erbrecht und die Form des Testaments. Auch eine steuerliche Beratung – unter Beteiligung Ihres Steuerberaters – gehört zu einer Beratung. Schließlich werde ich einen Entwurf fertigen und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Die Beratung endet erst, wenn das Testament Ihren Wünschen entspricht und  inhaltlich und formal korrekt verfasst wurde.

Rechtsanwalt
Alexander Bergfeld

Ihr Experte für Erbrecht

 

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Telefon: +49 (911) 590594 00
E-Mail: info@ra-bergfeld.de